Der Bundesrat hat nun eine Milderung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beschlossen. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der maximale Zweiverdienerabzug wird von bisher 7'600.-- auf 12'500.-- erhöht. Zusätzlich wird ein neuer Sozialabzug für alle Ehepaare von Fr. 2'500.-- eingeführt.
Wie sieht nun die Steuerermässigung konkret aus? Für Ehepaare, die beide gleichviel verdienen, wird die Mehrbelastung gegenüber Konkubinatspaaren gemildert. Wenn die Einkommen verschieden hoch sind, kann die Heiratsstrafe wegfallen.
Beispiel 1: Beide Partner verdienen je Fr. 50'000.--, total Fr. 100'000.--.
Bundessteuer ALT inkl. Zweiverdienerabzug
Bundessteuer NEU inkl. Zweiverdienerabzug Erhöhte Maximalabzüge
Ehepaar Einkommen 100'000.--
Fr. 2'005.--
Fr. 1'585.--
Konkubinat Einkommen 2 x 50'000=100'000.--
2x 552= Fr. 1'106.--
2x 552= Fr. 1'106.--
Mehrbelastung Ehepaar
81%
43%
Beispiel 2: Die Partner verdienen 30'000 und 70'000 Franken, total Fr. 100'000.--.
Bundessteuer ALT inkl. Zweiverdienerabzug
Bundessteuer NEU inkl. Zweiverdienerabzug Erhöhte Maximalabzüge
Ehepaar Einkommen 100'000.--
Fr. 2'005.--
Fr. 1'585.--
Konkubinat Einkommen 30'000+70'000=100'000.--
135+1'339= Fr. 1'474.--
135+1'339= Fr. 1'474.--
Mehrbelastung Ehepaar
36%
7%
Die neuen Abzüge sollen als Sofortmassnahme ab 2008 in Kraft treten. Die Mindereinnahmen des Bundes von 500 Millionen Franken sollen durch Einsparungen bei den Ausgaben ausgeglichen werden.
Nachtrag vom 12. Oktober 2006
Das Parlament hat am 6. Oktober 2006 dieser Erhöhung der Abzüge zugestimmt. Die Änderungen können somit definitv in Kraft treten.